Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen IDF Ingenieurdienstleistungen Froese (nachfolgend als „IDF“ bezeichnet) und ihren Auftraggebern über Beratungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die Geltung entgegenstehender AGB der Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2. Umfang und Ausführung des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Arbeitsleistung gegen Entgelt, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. IDF wird den Vertrag mit der notwendigen Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung unter Beachtung der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchführen. IDF ist berechtigt, sich zur Durchführung des Vertrages auch außenstehender sachverständiger Personen (Experten) zu bedienen. Soweit dem Auftraggeber hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, hat IDF dies zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Muss IDF Leistungen unter Umständen erbringen, die ihm billigerweise nicht angelastet werden können (z. B. Ungewissheit der Rechtslage, Kürze der vom Auftraggeber zugestandenen Bearbeitungszeit), kann der Auftraggeber eine Erfüllung des Auftrages unter Vorbehalt nicht beanstanden. Die Aufnahme der Expertentätigkeit ist davon abhängig, dass der Auftraggeber IDF nach Vertragsabschluss alle sachdienlichen Angaben, die ihm zugänglich sind, zur Verfügung stellt und im Übrigen seiner Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 3 in dem erforderlichen Maße nachkommt.

 

3. Berichterstattung

IDF informiert den Auftraggeber über die Beratungstätigkeit wie vereinbart und erforderlich. IDF und der Auftraggeber besprechen bei Bedarf die erreichten Ergebnisse und die erforderlichen Korrekturen sowie die weitere Verfahrensweise. Fernmündliche Auskünfte von IDF sowie eingesetzter Dritter sind verbindlich, wenn sie von IDF schriftlich bestätigt werden. Hat IDF die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

 

4. Datenschutz

IDF und die von ihm eingesetzten Experten und Mitarbeiter sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt. IDF darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit nur nach ausdrücklicher, schriftlich erteilter Einwilligung des Auftraggebers Dritten aushändigen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. IDF ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, durch Dritte verarbeiten zu lassen oder weiterzuleiten.

 

5. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

IDF bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Vertrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Vertrag geführten Schriftwechsel entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für eine ordnungsgemäße Buchhaltung auf. Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat IDF auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die es aus Anlass seiner Tätigkeit für den Vertrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen IDF und seinem Auftraggeber. IDF kann von Unterlagen, die es an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens IDF besteht nicht, wenn die Vorenthaltung von Unterlagen oder einzelnen Schriftstücken nach den Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Das Recht zur Rückbehaltung darf im Übrigen nicht an solchen Unterlagen ausgeübt werden, deren Vorenthaltung ein schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers verletzen würde (z. B. Personenstandsurkunden).

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass IDF alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von IDF bekannt werden. Auf Verlangen von IDF bestätigt der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von IDF formulierten schriftlichen Erklärung. Der Auftraggeber unterstützt IDF in jeder Phase der Vertragsdauer, insbesondere ‑ soweit es zur Erfüllung des Beratungsauftrages erforderlich ist -

a) ungehinderten Zugang zu allen Betriebseinrichtungen zu verschaffen;

b) die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen.

 

7. Vergütung

IDF hat neben seiner vereinbarten Vergütungsforderung Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. IDF kann im Laufe der Beratung angemessene Abschlagszahlungen auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Unabhängig davon ist IDF berechtigt, die Beratungsleistungen monatlich abzurechnen. Rechnungen von IDF werden mit Zugang fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Beglichen ist die Rechnung mit Eingang des Rechnungsbetrages beim Rechnungsaussteller. Wird eine Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen, ist IDF sofort berechtigt, die Beratung zu unterbrechen, bis der Ausgleich erfolgt ist. Zahlungen an dritte Personen sind, auch soweit diese berechtigt sind, Erklärungen für IDF abzugeben und in seinem Namen tätig zu werden, gegenüber IDF unwirksam. Inkassoberechtigt ist allein IDF.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von IDF auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

8. Vertragsdauer und vorzeitige Beendigung

Der Vertrag über die Beratung ist auf den vereinbarten Leistungsumfang geschlossen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag auf die Erbringung von Diensten höherer Art gerichtet ist, die auf Grund eines besonderen Vertrauensverhältnisses übertragen werden. Beide Parteien sind daher berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 627 BGB zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so hat er IDF die bereits erbrachten Leistungen unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens zu vergüten. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von IDF angebotenen Leistung in Verzug oder kommt er in Zahlungsverzug oder unterlässt er eine andere ihm nach diesem Vertrag und vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegende oder anderweitig vereinbarte Mitwirkung trotz schriftlicher Mahnung, so ist IDF zum sofortigen Beratungstopp und/oder zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch von IDF auf Ersatz der ihm durch Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn IDF von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Schadensersatzverpflichtungen bleiben unberührt. Für IDF gilt die Haftungsbegrenzung der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung gilt insbesondere, wenn IDF gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit oder der Auftraggeber trotz wiederholter schriftlicher Abmahnungen gegen getroffene Absprachen verstößt.

 

9. Vertragsverletzungen

Offensichtliche Vertragsverletzungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich IDF mitzuteilen. Die Geltendmachung eventuell darauf beruhender Ansprüche ist nach Ablauf von 1 Jahr, nachdem der Auftraggeber von den Vertragsverletzungen Kenntnis erlangt hat, ausgeschlossen. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dergleichen) von IDF enthalten sind, können jederzeit von IDF auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von IDF enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen IDF, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber von IDF vorher zu hören.

 

10. Haftung

Soweit in diesen Bedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haftet IDF unbeschränkt nur für Vorsatz und grobes Verschulden von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten sowie für Vorsatz von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet IDF zusätzlich für fahrlässige Pflichtverletzungen. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Soweit die Haftung von IDF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungshilfen von IDF. Ein Schadensersatzanspruch, der nicht auf Vorsatz beruht, kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden oder von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Wird der Vertrag mit Zustimmung des Auftraggebers einem Dritten übertragen, so haftet IDF nur für ein etwaiges Verschulden bei Auswahl des Dritten. Im Übrigen gelten die Regelungen Ziffer 11 Abs. 1 - 3 entsprechend.

 

11. Schutz des geistigen Eigentums von IDF

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die im Rahmen des Vertrages von IDF gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vereinbarten bzw. seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von IDF (Berichte, Gutachten und dergleichen) an einen durch den Vertrag nicht unmittelbar oder mittelbar tangierten Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von IDF, soweit sich nicht bereits aus dem Vertragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet IDF nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor einer Weitergabe beruflicher Äußerungen von IDF auf die Haftungsbeschränkung von IDF gemäß Ziffer 10 dieser Bedingungen hinzuweisen.

 

12. Sonstige Bestimmungen, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind allein diese, in deutscher Sprache verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Vertrag, in den sie einbezogen werden sollen, in einer anderen als der deutschen Sprache abgeschlossen wird.

Wenn der Auftraggeber die Eigenschaft eines Unternehmers, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens hat oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder wenn sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile der Sitz von IDF als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Einen Auftraggeber, der seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, kann IDF nach seiner Wahl auch bei dem für den Auftraggeber allgemein zuständigen ausländischen Gericht in Anspruch nehmen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: 09.07.2018 

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